OBG Kronach – Ihr Partner in Sachen Bauen und Wohnen
Organe
Die Genossenschaft verfügt über drei Organe: Vorstand, Aufsichtsrat und Mitgliederversammlung.
Der Vorstand leitet die Genossenschaft und besteht bei der OBG aus zwei Personen.
Der Aufsichtsrat fördert und überwacht den Vorstand. Laut unserer Satzung besteht der Aufsichtsrat aus mindestens drei und höchstens sechs Mitgliedern. Diese werden von der Mitgliederversammlung, dem höchsten Organ der Genossenschaft, für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt.
Die Mitgliederversammlung wird in der Regel einmal jährlich im ersten Halbjahr einberufen.